Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie den Hausarzt oder den Ärztlichen Notdienst. Der Arzt kommt um den Tod festzustellen und füllt darüber eine entsprechende Bescheinigung aus. Dafür benötigt er den Personalausweis des Verstorbenen. Erst nach der ärztlichen Untersuchung darf der Verstorbene zum Friedhof gebracht werden - die Abholung erfolgt durch unser Bestattungsinstitut, sobald Sie es wünschen. Auch nachts und am Wochenende sind wir telefonisch jederzeit erreichbar.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim kann in der Regel mit der Überführung des Verstorbenen gewartet werden, bis wir mit Ihnen alles Notwendige besprochen haben.
Zur Besprechung der Bestattung und der damit verbundenen Formalitäten besuchen wir Sie gerne bei Ihnen zu Hause oder vereinbaren einen Termin bei uns im Büro.
Sollten wichtige Unterlagen nicht auffindbar sein, helfen wir Ihnen gern bei der Beschaffung. Ebenso erledigen wir für Sie alle notwendigen Behördengänge (Anmeldung beim Standes- und Friedhofsamt, Abmeldung der Rente usw.), soweit dies möglich ist.
Was ist zu tun?
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim kann in der Regel mit der Überführung des Verstorbenen gewartet werden, bis wir mit Ihnen alles Notwendige besprochen haben.
Zur Besprechung der Bestattung und der damit verbundenen Formalitäten besuchen wir Sie gerne bei Ihnen zu Hause oder vereinbaren einen Termin bei uns im Büro.
Sollten wichtige Unterlagen nicht auffindbar sein, helfen wir Ihnen gern bei der Beschaffung. Ebenso erledigen wir für Sie alle notwendigen Behördengänge (Anmeldung beim Standes- und Friedhofsamt, Abmeldung der Rente usw.), soweit dies möglich ist.
Zu klären ist nun, welche Bestattungsart gewählt werden soll.
Bei der Erdbestattung wird der Sarg (direkt nach der Trauerfeier) auf dem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Unterschieden werden die Gräber nach Einzel oder Doppelgrab.
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene (häufig nach einer Trauerfeier am Sarg) zum Krematorium gebracht. Die Urne mit den Aschenresten kann wie bei einer Erdbestattung entweder in einem Einzel oder Doppelgrab beigesetzt werden.
Wer kein eigenes Grab möchte, hat die Möglichkeit einer anonymen Bestattung innerhalb einer Gemeinschaftsgrabanlage, oder einem Urnenhain ohne spezielle Kennzeichnung (eine Rasenfläche ohne Grabstein oder Kreuz).
Oder eine Seebestattung. Einer Seebestattung geht immer eine Einäscherung voraus. Die Seeurne wird dann in einem Ozean Ihren Wahl beigestzt (Nord- oder Ostsee). Hier können die Angehörigen an der schlichten Seemänischen Zeremonie teilnehmen.
Einzelheiten können Sie mit uns Besprechen.
Soll die Beisetzung im Ausland stattfinden, erledigen wir ebenfalls alle notwendigen Formalitäten und überführen den Verstorbenen bis zum Beisetzungsort.
Während der Besprechung klären wir mit Ihnen und dem Friedhofsamt den Bestattungstermin. Wenn Sie möchten, setzen wir uns dann mit dem Pfarrer in Verbindung oder vermitteln einen kirchlich ungebundenen Prediger, falls der Verstorbene keiner Kirche angehörte.
Bestattungsart
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene (häufig nach einer Trauerfeier am Sarg) zum Krematorium gebracht. Die Urne mit den Aschenresten kann wie bei einer Erdbestattung entweder in einem Einzel oder Doppelgrab beigesetzt werden.
Wer kein eigenes Grab möchte, hat die Möglichkeit einer anonymen Bestattung innerhalb einer Gemeinschaftsgrabanlage, oder einem Urnenhain ohne spezielle Kennzeichnung (eine Rasenfläche ohne Grabstein oder Kreuz).
Oder eine Seebestattung. Einer Seebestattung geht immer eine Einäscherung voraus. Die Seeurne wird dann in einem Ozean Ihren Wahl beigestzt (Nord- oder Ostsee). Hier können die Angehörigen an der schlichten Seemänischen Zeremonie teilnehmen.
Einzelheiten können Sie mit uns Besprechen.
Soll die Beisetzung im Ausland stattfinden, erledigen wir ebenfalls alle notwendigen Formalitäten und überführen den Verstorbenen bis zum Beisetzungsort.
Während der Besprechung klären wir mit Ihnen und dem Friedhofsamt den Bestattungstermin. Wenn Sie möchten, setzen wir uns dann mit dem Pfarrer in Verbindung oder vermitteln einen kirchlich ungebundenen Prediger, falls der Verstorbene keiner Kirche angehörte.